Gericht stoppt Einbaupflicht von intelligenten Messsystemen
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Einbaupflicht vorerst beendet. Laut OVG ist eine Verfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) voraussichtlich rechtswidrig. Die Bonner Behörde ist überrascht.
Das Oberverwaltungsgericht hat mit einem Eilbeschluss vom 4. März 2021 den Vollzug der Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesetzt. Mit dieser hatte das BSI festgestellt, dass es technisch möglich ist, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Gateways) auszurüsten.
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