Abfallwirtschaft

Schulze: Mehrweg soll neuer Standard für To-go-Verpackungen werden

Der Bundestag hat die Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen. Der VKU begrüßt das, wünscht sich jedoch "mehr Mut".
07.05.2021

„Mit mehr Mehrwegverpackungen werden wir die Verpackungsflut vor allem im To-go-Bereich wirksam eindämmen“, sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Restaurants, Bistros und Cafés, die To-go-Getränke und Take-away-Essen anbieten, müssen dafür ab 2023 auch Mehrwegverpackungen anbieten. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn das Essen über Lieferdienste nach Hause gebracht wird. So sieht es eine Novelle des Verpackungsgesetzes vor, die am Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Dabei gilt: Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das gleiche Produkt in einer Einwegverpackung.

Darüber hinaus erweitert der Gesetzgeber die Pfandpflicht auf sämtliche Einweg-Getränkeflaschen aus Plastik sowie Getränkedosen. Ab 2025 sollen PET-Einweg-Getränkeflaschen zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen.

Anreiz für neue Mehrweg-Lösungen

„Ich will Mehrweg zum neuen Standard machen“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Durch die neue Pflicht zum Mehrwegangebot entstehen schon jetzt viele praktische Lösungen.“

Von der Mehrweg-Pflicht ausgenommen sind lediglich kleine Verkaufsstellen wie zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben.

Aus für Ausnahmen bei der Pfandpflicht

Ab 2022 ist zudem ein Pfand auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen dann sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die Gesetzesnovelle beendet die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Um das Recycling von Plastikflaschen weiter zu steigern, müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen. Ab 2030 wird sich diese Quote automatisch auf 30 Prozent erhöhen und dann für alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff gelten.

Darüber hinaus enthält die Gesetzesnovelle zahlreiche Regelungen, die den Vollzug des Verpackungsgesetzes verbessern sollen, insbesondere auch im Hinblick auf importierte Verpackungen. Nach dem Beschluss des Bundestages muss die Novelle des Verpackungsgesetzes noch den Bundesrat passieren. Die meisten Vorschriften werden dann bereits am 3. Juli 2021 in Kraft treten.

Unterstützung beim Kampf gegen Littering

Aus Sicht der deutschen Stadtreiniger setzt das Gesetz wichtige Impulse für einen nachhaltigeren Umgang mit Verpackungsabfällen. „Gerade die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe sind die Leidtragenden des To-go-Booms“, stellt VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp fest. „Sie kämpfen mit steigenden Kosten, um die Abfälle aus dem öffentlichen Raum zu entfernen – derzeit sind es rund 700 Mio. Euro pro Jahr.“

An anderer Stelle hätte der Gesetzgeber jedoch noch mutiger sein können, beispielsweise bei der Mitbenutzung der Altpapiersammlung durch die „Verpackungswirtschaft“. Bislang beteilige sich der Online-Handel nur unzureichend an den steigenden Kosten, die für die Einsammlung der Kartonagen in der blauen Tonne entstehen. "Wir hätten uns hier feste Entgelte gewünscht und nicht nur eine Evaluierung", so der VKU-Vizepräsident.

Schutz vor insolventen DS

Mit Blick auf etwaige Insolvenzfälle dualer Systembetreiber, zu denen es in der Vergangenheit schon gekommen ist, begrüßt der VKU die gesetzliche Klarstellung, angemessene Sicherheitsleistungen vorzuhalten. „Wir gehen daher davon aus, dass es nicht mehr zu Forderungsausfällen zulasten der öffentlichen Haushalte kommen kann“, stellt Hasenkamp fest. (hp)