Recht & Regulierung

EKZ: "Transformationsprozess für Gasnetzbranche nicht berücksichtigt"

Die Senkung der Eigenkapitalverzinsung durch die BNetzA ignoriert den anstehenden Transformationsprozess in der Gasnetzbranche und entsprechend kürzere Abschreibungsfristen. Dies konstatiert Rechtsanwalt Stefan Missling von Becker Büttner Held (BBH).
21.10.2021

Stefan Missling, Rechtsanwalt und Partner von BBH, gilt als ein ausgewiesener Experte im Bereich der Entgeltregulierung.

Die Höhe der von der Bundesnetzagentur vorgenommenen Anpassung der Eigenkapitalzinssätze (EKZ) entspreche den Erwartungen der letzten Wochen, sagte Missling gegenüber der ZfK. Doch an der Herleitung und Begründung des gefundenen Ergebnisses sei zweierlei bemerkenswert.

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