Recht & Regulierung

Kanzlei hält Habecks Erlösabschöpfung am Strommarkt für rechtswidrig

Laut der Berliner Kanzlei Raue verstößt der Gesetzentwurf der Bundesregierung in gleich mehreren Punkten gegen geltendes Recht. Versorger Lichtblick rechnet mit einer Klagewelle.
24.11.2022

Folgt beim Erneuerbaren-Ausbau auf die Altmaier-Lücke die Habeck-Lücke? Davor warnt zumindest der Ökostromanbieter Lichtblick.

Die Berliner Kanzlei Raue kritisiert in einem Rechtsgutachten die von der Bundesregierung geplante Erlösabschöpfung am Strommarkt scharf.

Die beabsichtigte Obergrenze verstoße gegen europäisches Recht und verletze elementare Grundrechte insbesondere der Erneuerbaren-Energieanlagen-Betreiber, schreiben die Autoren Christian von Hammerstein und Anna von Bremen in einer Zusammenfassung. Zudem führe der Abschöpfungsmechanismus zu "tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt".

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